Kostenübernahme
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Fachkundenachweis im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie und dem entsprechenden Eintrag im Arztregister (gemäß § 4 Ärztezulassungsverordnung) rechne ich Heilleistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
privat versichert/ Beihilfe
Die Kosten werden in der Regel übernommen. Dennoch hängt die Kostenübernahme letztendlich von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung. Die Beihilfe übernimmt Ihren Kostenerstattungsanteil zuverlässig.
Selbstzahler/ gesetzlich Versicherte
Die Psychotherapie selbst zu bezahlen kann Vorteile haben, z.B. wenn Sie eine Verbeamtung anstreben oder nicht möchten, das eine Diagnose bei Ihrer Versicherung angegeben wird. Die Therapie kann unverzüglich beginnen, da Antragsformalitäten und dementsprechende Wartezeiten entfallen. Die Kosten können als "außergewöhnliche Belastung" nach § 33 EStG von der Steuer abgesetzt werden.